Vorlesefunktion

Für Unternehmen

Sparen mit Mehrwert

Unternehmen, die Aufträge an anerkannte Werkstättenvergeben, profitieren nicht nur von der Qualität und Vielfalt der angebotenen Leistungen. Firmen, die mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen, zahlen eine Ausgleichsabgabe für den Fall, dass sie keine anerkannten Schwerbehinderten in ihrem Betrieb beschäftigen.

Die Höhe Ihrer Ausgleichsabgabe können Sie sich vom Ausgleichsabgaberechner der gdw süd (Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Süd eG) ganz einfach errechnen lassen.
Klicken Sie hierzu auf folgenden Link: https://www.ausgleichsabgaberechner.de/ausgleichsabgaberechner/ .

Indem Sie Aufträge an anerkannte Werkstätten vergeben, mindern Sie die Zahlung Ihrer Ausgleichsabgabe: 50 % des Rechnungsbetrages, der auf die Arbeitsleistung der Menschen mit Behinderung entfällt, werden auf Ihre Ausgleichsabgabe angerechnet.