Vorlesefunktion

Eingangsverfahren der Lebenshilfe Gera

Die eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten testen

Elektromontage, Grünpflege oder Küche? Aus einer Fülle an Möglichkeiten können die Teilnehmer wählen. Damit unsere künftigen Mitarbeiter die richtige Entscheidung für sich treffen und wir die optimalen Rahmenbedingungen schaffen können, bietet das Eingangsverfahren die Möglichkeit unsere sechs Berufsfelder kennenzulernen, um anschließend über die nächsten zwei Jahre darin ausgebildet zu werden. Bis zu drei Monaten kann sich der Teilnehmer Zeit lassen, um alle Bereiche zu durchlaufen. Welche Interessen, Neigungen, welche Fähigkeiten und Kenntnisse bringt ein jeder mit? Gemeinsam finden wir für jeden die richtige Qualifizierung und planen die Ausbildungsschritte. Wir finden auch heraus, ob unsere Betriebsstätte die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist.

Jeder ist in seinen Fähigkeiten stark

Auf Grundlage von HAMET, einem handlungsorientierten Testverfahren, erfassen wir die elementaren handwerklich-motorischen Kompetenzen unserer Teilnehmer. So stellen wir sicher, dass wir alle Teilnehmer in ihren individuellen Stärken fördern und ihre Schwächen gezielt begleiten können. Während der Ausbildung werden unsere Teilnehmer von unserem Fachpersonal der Lebenshilfe Gera angeleitet. Wir vermitteln ihnen alle beruflichen und sozialen Kompetenzen, die für den jeweiligen Berufsbereich notwendig sind. Dank des Eingangsverfahrens finden wir heraus, ob unsere Teilnehmer für die Arbeit in den Betriebsstätten geeignet sind oder befähigt werden können. Unserem Anspruch entsprechend, wollen wir unsere künftigen Mitarbeiter in ihrer Selbstständigkeit und Entwicklung individuell fördern. Sind sie nicht für die Betriebsstätten oder einen Außenarbeitsplatz geeignet, bieten wir die Möglichkeit in unserem Förder- und Betreuungsbereich einen Platz bereitzustellen.

Das Kleingedruckte zu jeder Ausbildung

Unsere Mitarbeiter können während der Ausbildung ein Ausbildungsgeld nach § 122 SGB III von der Agentur für Arbeit oder sogenanntes Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Wer keine Rente bezieht, beantragt die Grundsicherung für Menschen mit voller Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Die darauffolgende Ausbildung dauert in der Regel zwei Jahre. Nach Abschluss der Ausbildung folgt die Aufnahme in den Arbeitsbereich unserer Betriebsstätten.

Auf einen Blick

  • Eingangsverfahren bis zu drei Monaten
  • Feststellung der Eignung und Berufsfeldorientierung
  • individuelle Förderung
  • HAMET-Verfahren
  • Ausbildung in den Betriebsstätten oder an einem Außenarbeitsplatz möglich

Ansprechpartner

Sophie LudewigLeitung Bildung und BerufHauptgeschäftsstelleFON 0365 4 37 91-21MAIL sophie.ludewig@lebenshilfe-gera.deKontaktieren